Der Anspruch auf die Notbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten/in der Kindertagespflege und in den Schulklasse 1 bis 6 wird ab Montag, 23. März 2020, ausgeweitet. Diese Entscheidung hat das NRW-Schulministerium und das NRW-Familienministerium gestern Abend mitgeteilt. Für die Kaarster Familien bedeutet dies: Sobald ein Elternteil beruflich eine sogenannte Schlüsselposition bekleidet, besteht ein Betreuungsanspruch. Bisher mussten beide Elternteile eine solche Position nachweisen. Auch eine Betreuung an den Wochenenden wird sichergestellt. Die Stadt Kaarst hat heute in Abstimmung mit den Schulleitungen und den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Umsetzung der Neuregelung eingeleitet.

„Die Erfahrungen der vergangenen Tage zeigen, dass die bestehende Regelung in ganz vielen Familien dazu geführt hat, dass ausgerechnet die Pflegekraft, die Krankenschwester oder sogar die Ärztin zu Hause geblieben sind. Dies können wir uns in der Krise nicht leisten. Deshalb ist die neue Regelung nicht nur eine Entlastung für die betroffenen Familien, sondern auch für unsere wichtige Infrastruktur“, sagt Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus. Sie mahnt aber zu einem maßvollen Umgang: „Unser oberstes Ziel bleibt die Eindämmung des Virus. Ich appelliere an alle Eltern: Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll mit dem Angebot um. Nehmen Sie die Notbetreuung nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind."

Kita/Kindertagespflege

 

Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat jede Familie, in der ein Elternteil in kritischer Infrastruktur tätig ist. Diese Person muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen.

Das Betreuungsangebot gilt unabhängig von der familiären Situation, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
Die Betreuung wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt, mit denen die Eltern einen Betreuungsvertrag haben. Ein Betreuungsanspruch besteht aber auch dann, wenn bisher kein Betreuungsvertrag bestand. In diesem Fall wenden sich die Eltern bitten an das Kaarster Jugendamt. Das Jugendamt wird auch dann eine Betreuung vermitteln, wenn bspw. Die Tagespflege eine Betreuung ablehnt. Die Betreuung am Wochenende wird ab dem 23.03.2020 sichergestellt.

Schulen

 

Anspruch Analog zur Regelung in den Kitas/Kindertagespflege besteht ein Betreuungsanspruch, wenn ein Elternteil in Berufen im Bereich der kritische Infrastruktur tätig ist. Dies gilt nur dann, wenn eine anderweitige Betreuung nicht geleistet werden kann.

Ganztag Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob das Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz in der Ganztagsbetreuung hatte. Für Kinder von mindestens einem Elternteil aus Schlüsselpositionen wird bei Bedarf eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet. (8.00 Uhr – max. 16.30 Uhr)

Wochenende Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.