Die Vorgaben des Landes zur Einhaltung der weitgehenden Kontaktsperre sind eindeutig. Grundsätzlich sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen nicht mehr erlaubt. Gastronomische Betriebe dürfen Getränke und Speisen nur noch außer Haus verkaufen. Spiel- und Bolzplätze sind bereits in der Vorwoche geschlossen worden. Binnen weniger Tage ist das Kaarster Alltagsleben auf fast null gefahren worden. Zwölf Mitarbeiter des personell aufgestockten Außendienstes im Kaarster Ordnungsamt sorgen dafür, dass dies vorerst auch so bleibt.
Martina Wiescholleck und Christian Heinen patrouillieren an diesem Montagnachmittag rund um den Stadtpark. Vereinzelte Spaziergänger, ein Pärchen am Ufer des Stadtsees, kleine Familien: Verstöße gegen die Kontaktsperre sehen anders aus. „Wir haben aber auch schon am Wochenende gesehen, dass die Gruppen weniger und kleiner werden. Der Ernst der Lage scheint sich langsam in den Köpfen festzusetzen. Bußgelder mussten wir noch keine verhängen“, sagt Wiescholleck.
Kreisweit haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dazu heute auf einen einheitlichen Katalog verständigt. Zwischen 200 und 25.000 Euro werden fällig, wenn sich Bürger oder Gewerbetreibende nicht an die Regelungen halten. „Dies werden wir auch konsequent durchziehen“, sagt Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus. Zu lange wären die Warnungen und Mahnungen ungehört geblieben. „Die Infektionsraten lassen keine andere Entscheidung zu, als die Kontakte unter Zwang auf ein Minimum zu beschränken. Wir werden als Stadt sehr genau hinschauen und bei Verstößen nicht mit uns diskutieren lassen“, sagt Nienhaus.
Während die Kaarster Bürger am Montagnachmittag offenbar den Ernst der Lage verstanden haben, gibt es bei einigen Kaarster Unternehmern noch Steuerungsbedarf. „Ich kann verstehen, dass die Sorge um die wirtschaftliche Existenz erfinderisch macht. Aber wir können keine Ausnahmen akzeptieren und werden auch im Gewerbe auf die Einhaltung der Regelungen dringen“, sagt Nienhaus.
Info
Eine Übersicht der geltenden Regeln aus der erweiterten Kontaktsperre und den vorhergehenden Erlassen finden Sie hier.
Bußgeldkatalog
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