In den kommenden Tagen entscheidet sich, ob der Glasfaserausbau in Vorst und Driesch realisiert wird. Am 6. April 2020 endet nach jetzigem Stand die Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser. Bis dahin müssen mindestens 40 Prozent aller angeschriebenen Haushalte in den beiden Kaarster Ortsteilen einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser abschließen. Nur dann erfolgt der Glasfaserausbau. Derzeit haben erst rund 25 Prozent der Haushalte einen solchen Vertrag geschlossen. „Diese Chance sollten sich die Bürger in Vorst und Driesch nicht entgehen lassen. Ein Breitbandanschluss steigert den Wert der Immobilie, ermöglicht den Zugang zu neuen Technologien und wird so schnell nicht wieder zu den günstigen Konditionen möglich sein“, sagt Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus.

Trotz Informationsveranstaltungen und Beratungsangeboten werden seitens der Bürger weiterhin grundsätzliche Fragen zum Ausbauvorhaben und zu den Konditionen gestellt. Eine der zentralen Fragen ist beispielsweise, ob auch nach der Nachfragebündelung ein Einstieg in die Glasfasertechnik möglich ist. „Dies ist möglich, allerdings wird der Hausanschluss dann kostenpflichtig. Mindestens 750 Euro wird der Anschluss dann kosten. Wer sich im Rahmen der Nachfragebündelung zu einem Vertrag mit der Deutschen Glasfaser entscheidet, bekommt den Hausanschluss hingegen kostenlos“, sagt die Kaarster Breitbandkoordinatorin Britta Bischet. Sie hat die häufigsten Fragen zum laufenden Verfahren noch einmal gebündelt und gibt Antworten.

1. Wenn ich einen Vertrag abschließe und die 40 Prozent nicht erreicht werden, ist dies wirklich mit keinen Kosten verbunden?

Wenn die 40 Prozent nicht erreicht werden, entstehen auch keine Kosten. Zunächst geben Sie ausschließlich eine Absichtserklärung ab. Erst wenn es zur Ausbauentscheidung kommt, erhalten Sie von Deutsche Glasfaser eine Auftragsbestätigung. Diese können Sie immer noch im Rahmen der gesetzlichen Widerruffrist widerrufen.

2. Stimmt es, dass auch künftig kein anderer Anbieter Glasfaseranschlüsse in Vorst und Driesch anbieten wird?

Die Ausbauentscheidung treffen die Netzbetreiber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Derzeit steht der Ausbau der Anschlüsse für Privathaushalte nicht im Fokus der großen Netzbetreiber.

3. Kann ich als Mieter in einem Mehrfamilienhaus einen Glasfaseranschluss beantragen, oder muss ich erst meinen Vermieter bzw. Hausverwalter fragen?

Den Glasfaseranschluss können Sie beantragen, bestenfalls in Rücksprache mit dem Eigentümer.

5. Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit mit der Deutschen Glasfaser?

Zwei Jahre.

6. Bekomme ich wirklich kostenlos die Glasfaserleitung in mein Haus verlegt, wenn ich den Antrag bis zum 6. April stelle?

Ja.

7. Wenn ich meinen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser nach dem zweiten Jahr kündige, wird dann die Glasfaserleitung aus meinem Haus entfernt?

Nein.

8. Stimmt es, dass man nach zwei Jahren auch zu einem anderen Anbieter (z.B. Telekom, Vodafone) wechseln kann und diese dann die Glasfaserleitung nutzen können?

Die Deutsche Glasfaser baut ein Open Access Netz, welches von weiteren Netzbetreibern angemietet werden kann. Ob von dieser Möglichkeit seitens anderer Netzanbieter Gebrauch gemacht wird, ist Spekulation.

9. Kann ich mich nach dem Stichtag am 6. April auch noch für einen Glasfaseranschluss entscheiden, wenn der Ausbau erfolgt?

Ja. Die Kosten für den Hausanschluss belaufen sich dann aber auf mindestens 750 Euro.

10. Warum müssen erst 40 Prozent der Haushalte eine Absichtserklärung abgeben, bevor die Glasfaser verlegt wird?

Dies ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung des Unternehmens. Bei weniger Abschlüssen ist ein Ausbau für das Unternehmen nach eigenen Angaben nicht wirtschaftlich.

11. Ab wann entsteht ein verbindlicher Vertrag? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der verbindliche Vertrag entsteht erst, wenn Sie von der Deutschen Glasfaser eine Auftragsbestätigung erhalten haben. Diese wird erst dann versendet, wenn eine positive Ausbauentscheidung getroffen wurde.

12. An wen kann ich mich bei der Stadt wenden, wenn ich Fragen habe?

An die Breitbandkoordinatorin Britta Bischet:
britta.bischet@kaarst.de
02131 987420

Informationen und die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss zu buchen, gibt es unter:
www.deutsche-glasfaser.de/netzausbau/gebiete/vorst-driesch/