In diesem Jahr sind Oster- oder Brauchtumsfeuer grundsätzlich verboten. Auf Basis der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt. Aufgrund dessen können auch Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit nicht stattfinden. Normalerweise können beispielsweise in der Ortsgemeinschaft verankerte Vereine offiziell bei der Stadtverwaltung ein Osterfeuer anmelden und unter Auflagen genehmigen lassen. In diesem Jahr können hierzu keine Genehmigungen erteilt werden.