Seit Ostermontag ist die Zufahrt zum Naherholungsgebiet Kaarster See gesperrt. Damit reagierte die Stadt auf das erhöhte Besucheraufkommen an den Feiertagen, das sich nicht mit den Bestimmungen aus der Corona-Schutzverordnung vereinbaren lässt.

„Die Wege am See sind nicht breit genug, um den Mindestabstand einzuhalten, wenn sich wie am Osterwochenende Hunderte Personen dort aufhalten. Zusätzlich wurde mit der Nutzung der Liegewiesen unmittelbar gegen die Schutzverordnung verstoßen. Wir mussten reagieren und haben auch Bußgeldverfahren eingeleitet“, sagt Ordnungsdezernent Dr. Sebastian Semmler.

In den kommenden Tagen wird die Stadt in enger Abstimmung mit der Polizei darüber entscheiden, ob, wann und in welcher Form das Naherholungsgebiet Kaarster See wieder geöffnet wird. „Wir werden diese Entscheidung sicherlich auch von den Aussagen von Bund und Land zum weiteren Vorgehen abhängig machen“, sagt Semmler.