Mit der heute veröffentlichten aktualisierten Fassung der Corona-Schutzverordnung wird ab kommenden Montag, 20. April 2020, auch der Kaarster Handel teilweise wieder öffnen. Davon betroffen sind alle Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Für Kaarst bedeutet dies, dass in den Ortszentren alle Ladenlokale wieder öffnen können, darunter auch die Geschäfte in den Rathaus-Arkaden. Buchhandlungen, Autohändler, der Babyfachmarkt, die Fahrradhändler und Einrichtungshäuser dürfen ebenfalls unabhängig von ihrer Ladengröße wieder öffnen. Für alle Betriebe gelten jedoch folgende Einschränkungen:
- Alle Einrichtungen haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen.
- Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen.
„Diese Lockerung ist für den Wirtschaftsstandort Kaarst eine gute Nachricht, denn der Handel braucht dringend verlässliche Einnahmen. Nun geht es für uns als Stadt darum, den Schritt zurück in die Normalität mit unserer Pflicht zu vereinbaren, Menschenleben zu schützen. Wir werden in Abstimmung mit den Unternehmen die Einhaltung der Bestimmungen überwachen“, sagt Wirtschaftsdezernent Stefan Meuser. So werden beispielsweise im Ikea-Einrichtungshaus die Kinderspielecke, die Außenspielflächen und die Gastronomie geschlossen bleiben müssen. „Unser Ordnungsamt wird bei Bedarf konkrete Fragen der Händler zu notwendigen Maßnahmen beantworten. Wir sind gehalten, ab Montag die Umsetzung und Einhaltung der Schutzbestimmungen zu kontrollieren und konsequent ordnungsbehördlich durchzusetzen“, sagt Ordnungsdezernent Dr. Sebastian Semmler.
Nicht von den Lockerungen betroffen sind die gastronomischen Betriebe. Für sie bleibt es bei der Möglichkeit, auf Bestellung durch Lieferdienste und Außer-Haus ihre Speisen zu verkaufen. Weiterhin dürfen im Umkreis von 50 Metern zur Gastronomie keine Speisen verzehrt werden. Dies gilt übrigens auch für Eisdielen.
Für Rückfragen der Unternehmen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Christoph Schnier, Wirtschaftsförderung
christoph.schnier@kaarst.de
Ordnungsamt der Stadt Kaarst
ordnungswesen@kaarst.de