Die Stadt Kaarst weist auf das aktuelle Sonderprogramm "Heimat 2020" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hin, welches im April vom Landtag verabschiedet wurde und nun umgesetzt wird.

Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Insgesamt stehen 50 Millionen Euro zur Unterstützung bereit. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Anträge können ab sofort ausschließlich online gestellt werden.

Weitere Informationen zum Aufruf und zur Antragstellung finden Sie unter: www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020