Der Wahlausschuss hat gestern Abend die Endergebnisse der Kommunalwahl am 13. September 2020 und der Bürgermeister-Stichwahl am 27. September 2020 festgestellt. Das nun amtliche Endergebnis lautet wie folgt:

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Es wurden 20.682 gültige Stimmen in den 22 Wahlbezirken gezählt. Die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei 59,85 Prozent.
Das Zentrum wird dem neuen Stadtrat nicht mehr angehören. Größte Gewinner im Vergleich zur letzten Kommunalwahl 2014 sind die Grünen (plus 10,48 Prozentpunkte) und die FDP (plus 6,0 Prozentpunkte). Die größten Verluste musste die CDU (minus 8,27 Prozentpunkte) und die SPD (minus 6,03 Prozentpunkte) hinnehmen. Der Stadtrat wird künftig 52 statt bisher 50 Sitze umfassen.

Link zur Stimmverteilung

Link zur Übersicht der Ratsmitglieder

Seniorenbeirat
Der neue Seniorenbeirat setzt sich zusammen aus:
Helga Maria Olbrich
Heinrich Leßmann
Peter Pauwels
Dagmar Klammer-Brauns
Manfred Stranz
Jürgen Garbang
Manfred Schmidt
Gerda-Marie Linden
Hans-Peter Kallen

Bürgermeister-Stichwahl
Ursula Baum (FDP) ist mit 59,35 Prozent zur neuen Bürgermeisterin der Stadt Kaarst gewählt worden. Mitbewerber Lars Christoph (CDU) erhielt 40,65 Prozent der Stimmen. Für Ursula Baum wurden 9844 gültige Stimmen gezählt, sie gewann alle 22 Wahlbezirke. Lars Christoph erhielt 6742 gültige Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 48 Prozent.

Probleme bei den Wahlen
In Vertretung der Wahlleiterin Dr. Ulrike Nienhaus hat der Erste Beigeordnete Dr. Sebastian Semmler den Wahlausschuss auch über die festgestellten Probleme bei beiden Wahlen informiert.
Bei der Kommunalwahl am 13. September waren demnach Zähl- und Übertragungsfehler für die Abweichungen verantwortlich. Bei der Plausibilitätsprüfung wurden die Unstimmigkeiten entdeckt und eine erneute Zählung aller Stimmen veranlasst. Das Ergebnis musste korrigiert werden. So verlor die CDU entgegen des zunächst veröffentlichten Ergebnisses ein Ratsmandat und das Zentrum ist nicht mehr im neuen Stadtrat vertreten.

  • Dr. Sebastian Semmler sieht in den Fehlern kein organisatorisches Versagen, sondern einen menschlichen Irrtum: „Unsere Verantwortung als Stadt ist es, die Wahlhelfer zu schulen und auf ihren Einsatz vorzubereiten. Dieser Verantwortung sind wir nachgekommen. Wenn Zettel falsch gezählt, Zählergebnisse falsch addiert oder Ergebnisse im Protokoll an falscher Stelle notiert werden, dann sind diese Fehler durch Schulungen nicht zu verhindern.“
  • Bei der Vorbereitung der Kommunalwahl sei jedoch zu wenig Personal für die Bearbeitung der Briefwahlanträge eingeplant worden, so Semmler: „Dadurch sind im ersten Wahlgang einige Briefwahlanträge zu lange im Wahlbüro unbearbeitet geblieben.“ Auch die gleichzeitige Abwicklung der Seniorenbeiratswahl sei problematisch: „Dabei werden auch bei der Auszählung zusätzliche Kapazitäten gebunden. Hier müssen wir über Änderungen nachdenken“, sagt Semmler.

Dies war bei der Stichwahl kein Thema mehr. Die Personalkapazität wurde erhöht und die Briefwahlunterlagen wurden rechtzeitig in den Versand gegeben. Dennoch kam es auch bei der Stichwahl erneut zu Problemen.

  • Teilweise wurden Briefwahlunterlagen offenbar nicht durch die Deutsche Post zugestellt. Besonders betroffen war der Wahlbezirk 1. Das Wahlbüro geht davon aus, dass von rund 170 Briefwählern aus dem Wahlbezirk I die entsprechende Rücksendung der Unterlagen ausgeblieben ist. Darunter befinden sich anteilig auch Wähler, die womöglich bewusst auf eine Stimmenabgabe verzichtet haben. Nach jetzigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass einige Wahlberechtigte den Verlust oder die nicht erfolgte Zusendung ihrer Unterlagen nicht mehr rechtzeitig bis zum Samstag, 26. September, um 12 Uhr im Wahlbüro gemeldet haben. Zahlreiche Wahlberechtigte hatten die fehlenden Unterlagen rechtzeitig angezeigt und im Wahlbüro nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung neue Briefwahlunterlagen erhalten.
  • In geringem Maß wurden Briefwähler, die keine Unterlagen erhalten hatten, am Wahlsonntag im Wahllokal abgewiesen. Dr. Sebastian Semmler macht deutlich, dass dies keine Frage fehlender Toleranz oder einer großzügigen Rechtsauslegung sei: „Die Kommunalwahlordnung lässt eine Stimmabgabe gelisteter Briefwähler, von denen bis zum Tag vor der Wahl keine eidesstattliche Versicherung vorliegt, nicht zu. Diese Vorgabe dient dazu, eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern. Die Vorstände in den Wahllokalen hatten keine andere Möglichkeit, als die Wahlberechtigten abzuweisen.“ Eine anderslautende Information des Kreises zu diesem Thema ist nach Auffassung der Stadt Kaarst rechtlich nicht haltbar. Alle relevanten Informationen zur Briefwahl inklusive der Fristen hatte die Stadt bereits unmittelbar nach dem ersten Wahlgang veröffentlicht. Die Informationen waren unter anderem auf der städtischen Homepage abrufbar. „Die teilweise massive Kritik in den sozialen Netzwerken, in den sogar von Wahlbetrug seitens der Stadt die Rede war, entbehrt jeder Grundlage. Das Wahlrecht ist fraglos ein hohes Gut. Aber dies entbindet die Bürgerinnen und Bürger nicht von der Pflicht, sich mit den zugänglichen Informationen zu versorgen. Wir haben diese Informationen zur Verfügung gestellt und auch noch am Samstag neu angeforderte Unterlagen persönlich zugestellt“, sagt Semmler. Die Probleme bei der Zustellung insbesondere im Stimmbezirk 1 hat das Wahlbüro erst am Samstag, 26. September, durch eine Auswertung der Rückläufer festgestellt. „Für eine individuelle Information an Wahlberechtigte eines Wahlbezirks war es zu spät“, sagt Semmler.
  • Selbstkritisch äußerte sich Semmler zur Schilderung einer Bürgerin, die das Wahlbüro während der Öffnungszeiten verlassen vorfand. „Eine Mitarbeiterin hat sich in diesem Fall falsch verhalten. Dies wurde intern geklärt und wird sich sicherlich nicht mehr wiederholen.“