Mit der Neufassung der Corona-Schutzverordnung geht auch eine Anmeldepflicht für bestimmte private Veranstaltungen und Feiern in öffentlichen Räumen (z.B. Gaststätten oder Hotels) einher. Welche Feiern bei der Stadt Kaarst angemeldet werden müssen und was überhaupt genehmigungsfähig ist, zeigt die Übersicht. Bei Feiern auf privaten Grundstücken ist die Höchstgrenze von 150 Personen zu beachten.

Kurzfristig kann das Infektionsgeschehen eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nötig machen, auch bei bereits angezeigten Veranstaltungen. Sollte die Rate der Neuinfizierungen innerhalb einer Woche über 50/100.000 Einwohner steigen, so reduziert sich die maximale Teilnehmerzahl auf 25. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die zuvor nicht meldepflichtig waren, beispielsweise die Geburtstagsparty mit geplant 40 Gästen.

Das Ordnungsamt der Stadt Kaarst wird stichprobenartige Kontrollen durchführen. Bis zu 2500 Euro Bußgeld drohen Veranstaltern von Feten ohne herausragendes Ereignis, jedem Teilnehmer einer solchen Veranstaltung 250 Euro. Wird eine anzeigepflichtige Feier nicht angezeigt, könnten 500 Euro Bußgeld fällig werden. Das Fehlen einer Teilnehmerliste ist ebenfalls mit 500 Euro Bußgeld bewährt.

Übersicht über die Anmeldepflicht