Im Rhein-Kreis Neuss ist der Inzidenz-Wert für Neu-Infektionen mit dem Coronavirus binnen sieben Tagen auf mehr als 50 angestiegen. Nach der Definition von Bund und Land ist der Rhein-Kreis Neuss somit ein Risikogebiet und muss entsprechende Maßnahmen zur schnellen Eindämmung des Infektionsgeschehens treffen.
Der Rhein-Kreis Neuss hat eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht mit der die Maßnahmen aus der gestern vom Land veröffentlichten Corona-Schutzverordnung konkretisiert werden. Klar ist schon jetzt, dass auch in Kaarst die Einschränkungen spürbar sein werden.
Dies betrifft selbstverständlich die Begrenzung von Treffen auf höchstens fünf Personen, eine Sperrstunde von 23.00 bis 06.00 Uhr und die Einschränkung auf maximal zehn Personen bei Festen wie z. B. Hochzeitsfeiern oder Geburtstagsfeiern.
Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus: „Wir werden in den kommenden Tagen beraten, wie es mit unserem Kulturprogramm weitergeht. Öffentliches Leben ist wichtig – jedoch nicht zum Preis weiter steigender Infektionszahlen. Unsere Schulen, die Kindertageseinrichtungen und der Einzelhandel müssen offen bleiben. Dies werden wir nur schaffen, wenn endlich alle begreifen, dass egoistische Motive bei der Freizeitgestaltung die Pandemie weiter entfachen. Wir tragen alle mit unserem Handeln Verantwortung für den Schutz unserer Freunde, der Familie und Mitbürger. Auch in Kaarst haben dies noch nicht alle verinnerlicht. Daran werden wir mit weiterer Aufklärung, aber auch mit strengeren Kontrollen arbeiten.”

Allgemeinverfügung des Rhein-Kreis Neuss vom 18. Oktober 2020