Die Stadtverwaltung hat den Landesbetrieb Straßenbau um eine erneute lärmtechnische Untersuchung der A52 zwischen Kaarster See und Kaarster Kreuz gebeten. Ziel ist eine Verbesserung für die angrenzenden Wohnbereiche auf Kaarster Stadtgebiet. Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus: „Seit dem 1. August gelten bundesweit niedrigere Auslösewerte für eine Lärmsanierung. Übersetzt könnte das bedeuten, dass auch für die vom Autobahnlärm betroffenen Kaarster Wohngebiete, die bisher die Lärmsanierungswerte nicht erreicht haben, künftig Maßnahmen zur Minimierung des Verkehrslärms getroffen werden müssen.“

Ob solche Maßnahmen wie bspw. der Bau einer Lärmschutzwand durchgeführt werden müssen, hängt u.a. von der Art der Bebauung ab und wann die Häuser errichtet worden sind. So müssen etwa bei Wohngebieten künftig statt wie bisher 57 Dezibel nur noch 54 Dezibel in der Nacht überschritten werden. „In einigen Straßenzügen wurden bei einer Untersuchung aus dem Jahr 2018 Werte oberhalb 54 Dezibel festgestellt. Deshalb sehe ich Bedarf für eine erneute Untersuchung und Klarstellung des Landebetriebes, wie die Vorgaben des Bundesministeriums in Kaarst zukünftig umgesetzt werden“, sagt Nienhaus.