Das Landesprogramm „Neustart miteinander“  dient der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch ehrenamtlich getragene Veranstaltungen von Vereinen.

Eingetragene Vereine mit Sitz in NRW haben die Möglichkeit eine einmalige Förderung zur Deckung von Ausgaben, die mit der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenhängen, zu erhalten. Je eingetragenem Verein kann eine öffentliche Veranstaltung im Jahr 2021 gefördert werden, die dazu beiträgt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken.

Anträge sind bis zum 30. November 2021 ausschließlich im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW: https://mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander