Beistandschaft ist auf Grundlage des § 1712 BGB und § 52a SGB VIII ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für [...] Elternteile, die ein minderjähriges Kind in ihrer Obhut haben, die Möglichkeit kostenlose Hilfe des Jugendamtes für Vaterschafts- und/oder Unterhaltsangelegenheiten in Anspruch zu nehmen. Sie kann durch sch
Dziomba Tel.: +49 2131 987 - 358 Frau Circi Tel.: +49 2131 987 - 306 Zentrale eMail: Beurkundungen-Jugendamt@kaarst.de Wird ein Kind geboren, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet