Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 gesperrt worden, um den Vereinssport zu ermöglichen. Dieser stand bis zuletzt unter der Auflage der Rückverfolgbarkeit. Durch eine Änderung der Corona-Schutzverordnung
Platz kann die Maske dann abgenommen werden. Die Regelung ist Teil der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes, welche die Corona-Pandemie weiter eindämmen soll.
Citymanager Nils Kleemann. Alle Programmpunkte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Verschärfungen der Corona-Schutzverordnung beziehungsweise zu hoher Infektionszahlen. Das Programm im Überblick: Donnerstag
Hygienekonzept der einzelnen Veranstaltungen wird den Anforderungen der jeweils gültigen Fassung der Corona-Schutzverordnung entsprechen. In jedem Fall werden die Tickets personalisiert und die Nachverfolgbarkeit [...] gilt Maskenpflicht. Der Zutritt zu allen Veranstaltungen setzt den Nachweis entweder eines negativen Corona-Tests, der vollständigen Schutzimpfung oder der Genesung voraus. Das negative Testergebnis darf nicht
Bürgermeisterin Ursula Baum: „Ich setze gerade in diesem Jahr auf ein starkes Kaarster Ergebnis. Corona hat die Bedeutung des Fahrrads für unsere künftige Mobilität noch einmal erhöht: Es ist nicht nur
Der Tag der Städtebauförderung in Kaarst am Samstag, 8. Mai 2021, lockte trotz Corona-Pandemie zahlreiche Besucher auf den vorbereiteten Spaziergang entlang der Grünen Achse. Der Bereich Stadtplanung hatte
Heute hat das Corona-Testzentrum im Katharina-von-Bora Haus in Vorst seinen Betrieb aufgenommen. Damit sind mit Ausnahme von Driesch alle Kaarster Ortsteile mit mindestens einem Testzentrum versorgt. Für
für Kleinkinder anbieten. In Gruppen bis zu fünf Kindern ist ein solcher Schwimmunterricht laut Corona-Schutzverordnung zulässig. Und auch für das Hallenbad in Büttgen gibt es eine Perspektive: „Sollten
die mit der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenhängen, zu erhalten. Je eingetragenem Verein kann eine öffentliche Veranstaltung
werden kann. Ab Montag 26. Juli 2021 gilt für die öffentlichen Badegäste wieder die Pflicht, einen Corona-Negativtest (maximal 48 Stunden alt) vorzulegen oder den Nachweis der vollständigen Impfung oder