Allgemeinverfügung veröffentlicht mit der die Maßnahmen aus der gestern vom Land veröffentlichten Corona-Schutzverordnung konkretisiert werden. Klar ist schon jetzt, dass auch in Kaarst die Einschränkungen
daher an alle Bürgerinnen und Bürger, das eigene Verhalten zu hinterfragen und die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung zu befolgen.“ Mehrere Privatveranstaltungen stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang
Förderprogramm veröffentlicht, mit welchem gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie unterstützt werden sollen. Einen Antrag auf Förderung können alle gemeinnützigen Organisationen
sorgen Sie bitte für frische Luft in geschlossenen Räumen." Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss CoronaSchVO ab 17.10.2020
geschlossen bleiben. Darüber hinaus geht das Hallenbad weitestgehend in den Normalbetrieb über. Die neue Corona-Schutzverordnung lässt auch die Öffnung für die Öffentlichkeit während des Schulschwimmens zu. Lediglich
Im Corona-Jahr 2020 ist alles anders, eines jedoch bleibt: der Kaarster Einzelhandel lebt. Nach wie vor sind in der Kaarster Innenstadt nur selten leerstehende Ladenlokale zu finden. Sollte einmal ein [...] wird es – wie gewohnt – auch in diesem Jahr geben, sofern die Gerichte es zulassen. Die aktuelle CoronaSchutzVO lässt zwar verkaufsoffene Sonntage in der gesamten Adventszeit bis in den Januar zu. Die [...] Luftballonfiguren und verteilt diese kostenlos an die Besucherinnen und Besucher. Sollte die Regelung der CoronaSchVO von einem Kläger beanstandet und vom Gericht gekippt werden, haben die Veranstalter bereits
zu bleiben.“ Kurzfristig ist dieser Dialog jedoch vor allem digital und dient der Bewältigung der Corona-Krise. Im neuen wöchentlichen Newsletter der Wifö werden beispielsweise neue Fördermöglichkeiten [...] gewinnen können. Dort sollen alle Fragen hinsichtlich der Antragsstellung auf Fördermittel aus den Corona-Hilfsfonds beantwortet werden“, sagt Süßbrich. Bürgermeisterin Ursula Baum sieht darin einen Beleg
umgesetzt wird. Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen
auf das erhöhte Besucheraufkommen an den Feiertagen, das sich nicht mit den Bestimmungen aus der Corona-Schutzverordnung vereinbaren lässt. „Die Wege am See sind nicht breit genug, um den Mindestabstand
die mit der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenhängen, zu erhalten. Je eingetragenem Verein kann eine öffentliche Veranstaltung