gleichen Impfstoffe wie in Kaarst zum Einsatz. Für alle Impfangebote gilt: Zur Impfung muss ein Personalausweis, der Impfausweis (falls vorhanden) und die Einverständniserklärung mitgebracht werden. Die Erklärung [...] 2) Impfstoffe: Biontech (eingeschränkt), Moderna, Johnson&Johnson Wichtig: Bei allen Terminen Personalausweis, Impfausweis (falls vorhanden) und Einverständniserklärung mitbringen
noch mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung gestattet. Am Eingang muss auch der Personalausweis vorgezeigt werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre.
möchte, der sollte einen gültigen Ausweis besitzen. Für Kinder muss seit dem 1. Januar 2024 ein Personalausweis bzw. bei Reisen außerhalb der EU ein Reisepass mit mehrjähriger Gültigkeit beantragt werden.
Nachweis erstellen. Für die Bescheinigung in der Apotheke muss ein positiver PCR-Test und der Personalausweis mitgeführt werden. Das Testergebnis wird vom beauftragten Dienstleister erstellt, der den PCR-Test
geltenden Schutzbedingungen statt. Es gilt die 3G-Regel: Die entsprechenden Nachweise inklusive Personalausweis sind mitzuführen und werden kontrolliert. Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske ist im gesamten
geöffnet, donnerstags zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr. Zur Stimmabgabe im Wahlbüro wird ein Personalausweis sowie ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins benötigt.
(unten stehend). Alles, was man dazu braucht, ist entweder die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis. Die letzte Briefwahl-Möglichkeit haben Wahlberechtigte am Freitag bis 18.00 Uhr. Dann wird das
bequem daheim erledigen. Beim Online-Antrag sind Nachweise wie beispielsweise ein Foto des Personalausweises oder ein Foto des Zeugnisses über die bestandene Fischerprüfung hochzuladen. Die Bezahlung erfolgt
einmalige Impfung für den vollständigen Impfschutz ausreicht. Mitzubringen sind lediglich der Personalausweis, der gelbe Impfpass und der Einwilligungsbogen in zweifacher Ausfertigung. Der Einwilligungsbogen
Kreis-Impfzentrum im Neuss verimpft. Interessierte müssen auch weiterhin für die Impfung ihren Personalausweis, den gelben Impfausweis (wenn vorhanden) und die ausgefüllte Einverständniserklärung mitbringen