Der Stadtrat Die Gemeinde nimmt bei der Bewältigung öffentlicher Angelegenheiten neben dem Bund und den Ländern einen wichtigen Platz ein. Gemeinden sind nach dem Verständnis der nordrhein-westfälischen [...] en Gemeindeordnung ( GO NRW ) die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Daher muss nach Artikel 26 des Grundgesetzes auch in den Gemeinden das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, u [...] nach § 40 Abs. 2 der Gemeindeordnung ( GO NRW ) den Stadtrat. Sie vertreten die Bürgerschaft. Der Stadtrat ist bei der Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten in der Gemeinde das oberste Beschlussorgan