der Fassung der 1. Änderung vom 25.07.2006 Der Rat der Stadt Kaarst hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S
te verliehen, die zweithöchste Auszeichnung der Bruderschaft für besondere Verdienste um die Heimatgemeinde.
Bürger/in beantragen (Bürgerbegehren), dass Sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Ihr Bürgerbegehren würde sich damit gegen eine Maßnahme, die
aus Kaarst, Büttgen, Holzbüttgen, Vorst und Driesch sowie der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde vorgeschlagen. Der Ratsbeschluss zur Annahme des Vorschlags erfolgte einstimmig. Bürgermeisterin
Beigeordneten den Verzicht auf ihr errungenes Ratsmandat. Als neue Bürgermeisterin ist sie gemäß Gemeindeordnung NRW automatisch stimmberechtigtes Mitglied und Vorsitzende des Rates. „Das fühlt sich richtig
Zugangslink für Zoom und YouTube mit allen Informationen zur Teilnahme lautet: https://gemeinden.erzbistum-koeln.de/kirchenmusik_kaarst