AB-/AN-/ UMMELDUNG DES WOHNSITZES

Die Ab-/An-/ Ummeldung des Wohnsitzes kann online erfolgen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und einen Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Hinweis: Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen Online-Ausweis.

Alternativ können Sie für die Ab-/An-/ Ummeldung des Wohnsitzes einen Termin in unserem Bürgerbüro buchen.

Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung.

Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von 2 Wochen nach Einzug angezeigt werden.

Für die Ummeldung einer Wohnung bei Umzug innerhalb von Kaarst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde.

Zur Anmeldung eines Wohnsitzes gelten immer die gleichen nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen, unabhägig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Bei persönlicher Vorsprache sind die Ausweisdokumente aller Meldepflichtigen vorzulegen.

Beauftragte Personen benötigen eine Vollmacht und einen ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Anmeldevordruck sowie die Ausweisdokumente aller Meldepflichtigen.

Die Beantragung kann weder telefonisch noch schriftlich erfolgen.

Die Verpflichtung zur Erfüllung der Abmeldepflicht entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Auszugs aus einer Wohnung.

Damit ist die Abmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich, beziehungsweise erforderlich. Die Abmeldung muss dem Bürgerbüro innerhalb von 2 Wochen nach Auszug angezeigt werden.

Eine Abmeldepflicht besteht jedoch nur bei Personen, die

  • ins Ausland verziehen oder
  • ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.


In diesen Fällen erhalten Meldepflichtige eine Abmeldebestätigung.

Die Abmeldepflicht besteht nicht, wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird und innerhalb des Bundesgebietes eine neue Wohnung bezogen wird.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Eine schriftliche Abmeldung ist möglich. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist dann nicht erforderlich.
Ein ausgefüllter und von einem Meldepflichtigen unterschriebener Abmeldevordruck ist vorzulegen.

WIR SIND FÜR SIE DA!