BAUSTELLENEINRICHTUNG/ ANTRAG AUF VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum ist eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, dies gilt auch für eine Baustelleneinrichtungsfläche.
Die Genehmigung kann von Privatpersonen und von Baufirmen beantragt werden.
Voraussetzung ist jedoch eine Sachkunde über die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straße (ZTV-SA).
§45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Festsetzung der Verwaltungsgebühr erfolgt gem. Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein
Bitte beachten Sie, dass die Vorlaufzeit bei einer Teilsperrung mindestens 14 Tage und bei einer Vollsperrung mindestens 4 Wochen betragen muss.
Je nach Art der Arbeiten liegt die Bearbeitungszeit zwischen ca. 14 Tagen und 4 Wochen. Bei umfangreichen Maßnahmen beträgt die Bearbeitungszeit regelmäßig über 4 Wochen.