ABGESCHLOSSENHEITSBESCHEINIGUNG
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist notwendig, wenn ein Gebäude in mehrere Einheiten aufgeteilt werden soll, die als eigenständiges Eigentum veräußert oder genutzt werden können. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch und somit für die rechtliche Trennung und den Verkauf einzelner Einheiten innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder gemischt genutzten Gebäudes.
Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung online über unser Serviceportal beantragen. Dieser Antrag sollte alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, die die bauliche Abgeschlossenheit der einzelnen Nutzungseinheiten belegen.
- § 7 Abs. 4 WEG: Regelt die Voraussetzungen und die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die zuständige Behörde.
- § 32 Abs. 2 WEG: Bezieht sich auf die notwendigen baulichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Einheit als abgeschlossen gilt.
- Baupläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes, die den aktuellen baulichen Zustand darstellen.
- Lageplan: Darstellung der genauen Lage des Gebäudes.
- Baubeschreibung: Ausführliche Beschreibung der baulichen Maßnahmen, die zur Abgeschlossenheit der Einheiten beitragen.
- Teilungserklärung: Geplante Teilung des Gebäudes in Sondereigentumseinheiten.
- Einreichung des Antrags: Der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen werden bei der Stadtverwaltung Kaarst eingereicht.
- Prüfung der Unterlagen: Die Bauaufsichtsbehörde prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Besichtigung vor Ort: Gegebenenfalls erfolgt eine Besichtigung des Objekts durch die zuständigen Sachbearbeiter.
- Erteilung der Bescheinigung: Bei positiver Prüfung wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt und dem Antragsteller übermittelt.
50 bis 100 Euro je Sondereigentum zuzüglich 30 bis 50 Euro je Bescheinigung