ÄNDERUNG DER NEBENWOHNUNG IN HAUPTWOHNUNG - STATUSWECHSEL

Hat ein Einwohner/eine Einwohnerin mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, so ist eine dieser Wohnungen seine/ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners/der Einwohnerin. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners/der Einwohnerin in der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Wechsel der Hauptwohnung muss
der für die neue Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden.

Informationen zur Auflösung des Nebenwohnsitzes finden Sie unter: Abmeldung Wohnsitz.

Sie können den Statuswechsel online über unser Serviceportal erledigen oder einen Termin in unserem Bürgerbüro buchen:

Wenn Sie in Deutschland mehrere Wohnungen nutzen, ist es wichtig, den Status jeder Wohnung klar zu definieren. Das Melderecht unterscheidet hierbei zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung.

Was ist die Hauptwohnung?

Die Hauptwohnung ist die Wohnung, die Sie vorwiegend nutzen und die den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen darstellt. Das ist in der Regel der Ort, an dem Sie die meiste Zeit verbringen, wo Ihre Familie lebt oder wo sich Ihr Arbeitsplatz befindet.

Was ist eine Nebenwohnung?

Jede weitere Wohnung, die Sie in der Bundesrepublik Deutschland bewohnen, gilt als Nebenwohnung. Dies kann beispielsweise eine Zweitwohnung für berufliche Zwecke sein oder eine Ferienwohnung, die nicht Ihr Lebensmittelpunkt ist. Informationen zur Abmeldung der Nebenwohung finden Sie unter: Abmeldung Wohnsitz.

Wichtiger Hinweis zum Statuswechsel

Jeder Wechsel Ihrer Hauptwohnung muss der zuständigen Meldebehörde mitgeteilt werden. Sobald sich Ihr vorwiegend genutzter Wohnsitz ändert, sind Sie verpflichtet, dies der Meldebehörde, die für Ihre neue Hauptwohnung zuständig ist, innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.

Warum ist das wichtig?

Die korrekte Meldung Ihrer Haupt- und Nebenwohnungen ist entscheidend, da sie Auswirkungen auf verschiedene Bereiche haben kann, wie beispielsweise:

  • Steuerliche Aspekte: Die Hauptwohnung kann für bestimmte Steuervergünstigungen relevant sein.
  • Wahlrecht: Ihr Wahlrecht ist an Ihre Hauptwohnung geknüpft.
  • Zuständigkeiten von Behörden: Viele behördliche Zuständigkeiten richten sich nach Ihrer Hauptwohnung.

Achten Sie darauf, diesen Verpflichtungen nachzukommen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

  • Personalausweis oder
  • Reisepass
  • Bei einem Statuswechsel im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller wegziehenden Personen.

Nebenwohnung sind steuerpflichtig im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung. Danach ist ab 01.01.2025 jede Person, welche im Stadtgebiet Kaarst eine Zweitwohnung innehat und das 18. Lebensjahr vollendet hat, steuerpflichtig. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes (BMG) für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.

Alle Infos zur Zweitwohnungssteuer finden Sie unter: Zweitwohnungssteuer.

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