ELEKTRONISCHE IDENTITÄTSKARTE (EID) FÜR EUROPÄISCHE MITBÜRGER*INNEN
Die eID-Karte für europäische Mitbürger*innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Inhaber der eID können sich damit einfach, sicher und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen, bequem Behördengänge als auch Geschäftliches digital erledigen. Die eID-Karte wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift ausgegeben. Persönliche Daten, die auf der Vorderseite zu sehen, sind Nachname, Vorname(n) und Tag der Geburt.
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
- Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.
- Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte besitzen. Dies gilt beim Besitz von mehreren europäischen Staatsangehörigkeiten.
Seit Anfang 2021 können EU-Bürger/innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein), die mindestens 16 Jahre alt sind, die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion im Bürgeramt an ihrem Wohnort in Deutschland beantragen.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Antragstellung vor Ort erhalten Sie den PIN-Brief zu Ihrer eID-Karte. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro
Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass)
Gebühr eID: 37,00 €
Gebühr eID unter 24 Jahre: 22,80 €