BAULASTENVERZEICHNIS (LÖSCHUNG EINER BAULAST)

Ist man der Ansicht, eine Baulast sei nicht oder nicht mehr erforderlich, kann die Löschung der Baulast schriftlich beantragt werden. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Für Fragen zu dem Prozess der Löschung können Sie uns vorab telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Der Antrag wird nach Eingang geprüft und wir informieren Sie über das weitere Verfahren. 

Weitere Infos finden Sie unter www.kaarst.de/baulasten.

Der Antragsteller muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter des belasteten Grundstücks sein oder das Grundstück erworben haben und es sollte die Zustimmung des oder der Eigentümer des von der Baulast begünstigten Grundstückes vorliegen.

Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag mit möglichst präziser Bezeichnung der Baulast.

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Je zu löschende Baulast 50 - 250 Euro.
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein

 

WIR SIND FÜR SIE DA!