FAHRTKOSTENERSTATTUNG HERKUNFTSSPRACHLICHER UNTERRICHT
Im Rhein-Kreis Neuss wird für ausländische Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die die Grundschule oder die Sekundarstufe I besuchen, herkunftssprachlicher Unterricht angeboten.
Nähere Informationen zur Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht finden hier.
Im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterricht besteht gemäß den Voraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) die Möglichkeit der Erstattung der Fahrkosten für die Schülerin bzw. den Schüler.
- Bestätigung über die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht (muss vor Antragstellung von der Schule unterschrieben werden und im Antrag hochgeladen werden)
- Fahrkostenbelege (wie z.B. Tickets können im Antrag hochgeladen werden)