KOSTENERSTATTUNG SCHÜLERPRAKTIKUM

Für die im Rahmen eines Schülerpraktikums entstandenen Fahrkosten sowie Gebühren für eine Gesundheitsbelehrung kann eine Erstattung beantragt werden.
Als Schülerfahrkosten können gemäß Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) nur die Kosten für die wirtschaftlichste Beförderung anerkannt werden.

WIR SIND FÜR SIE DA!