KOSTENERSTATTUNG SCHÜLERPRAKTIKUM
Für die im Rahmen eines Schülerpraktikums entstandenen Fahrkosten sowie Gebühren für eine Gesundheitsbelehrung kann eine Erstattung beantragt werden.
Als Schülerfahrkosten können gemäß Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) nur die Kosten für die wirtschaftlichste Beförderung anerkannt werden.
- Bestätigung der Schule über die Teilnahme an einem Praktikum (muss vor Antragstellung von der Schule unterschrieben werden und im Antrag hochgeladen werden)
- Fahrkostenbelege (z.B. Tickets können im Antrag hochgeladen werden)