LEBENSBESCHEINIGUNG

Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung, lebt. In der Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.

Antragstellerin oder Antragsteller muss in Kaarst gemeldet sein

amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)

Dieser wird innerhalb der Online-Dienstleistung (siehe Formulare) abgefragt.

WIR SIND FÜR SIE DA!