DIENSTLEISTUNGEN A BIS Z

ABFALLGEFÄSS

Für das Bereitstellen von Abfallbehältern und das Einsammeln und Befördern der Abfälle erhebt die Stadt Kaarst Benutzungsgebühren.

Die Gebühr richtet sich nach Anzahl und Fassungsvermögen der Abfallgefäße. Bei der Bereitstellung des notwendigen Abfallbehältervolumens für Abfälle aus privaten Haushalten legt die Stadt Kaarst ein wöchentliches Regelvolumen von 20 l je Einwohner/in beziehungsweise Einwohnergleichwert für das graue Restabfallgefäß zugrunde.

Auf schriftlichen Antrag kann darüber hinaus in besonders begründeten Ausnahmefällen das jeweilige Regelvolumen auf bis zu höchstens 15 l je Einwohner/in beziehungsweise Einwohnergleichwert und Woche reduziert werden.

Für die Abfuhr von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als Privathaushalten wird der Abfallbehälterbedarf unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten ermittelt. Ein Einwohnergleichwert entspricht hier einem Regelvolumen von 20 l je Woche.

Alles weitere Wissenswerte können Sie der Satzung über die Abfallentsorgung  sowie der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung entnehmen.

Soweit Sie Abfallgefäße für Restabfall (grau) oder Bioabfalll (braun) bestellen, tauschen oder abbestellen möchten, können Sie dies online über unser Serviceportal erledigen: Änderung Abfallgefäß.

Alles weitere Wissenswerte können Sie der Satzung über die Abfallentsorgung sowie der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung entnehmen:

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

WIR SIND FÜR SIE DA!