DIENSTLEISTUNGEN A BIS Z

EHESCHLIESSUNG

Die Hochzeitsseite
Zwei Menschen können nur einen einzigen vernünftigen Grund dafür haben,
einander zu heiraten, und zwar den, dass es ihnen unmöglich ist, einander nicht zu heiraten.
Dass sie einfach ohne einander nicht leben können! (Milena Jesenskas 1883-1924)

Impressionen unseres schönen Trauzimmers im Rathausturm.

Darüber hinaus bieten wir auch von Mai bis Oktober in der Museums- und Begegnungsstätte, dem kunsthistorischen Tuppenhof standesamtliche Eheschließungen an.

Zur Webseite des Tuppenhofes: https://www.tuppenhof.de/standesamtliche-trauung.html

Die Terminreservierungen für eine standesamtliche Trauung im Rathaus und im Tuppenhof für das Folgejahr beginnen immer ab dem ersten Werktag im Oktober. Bitte sprechen Sie uns an. Von vorzeitigen Anfragen bitten wir abzusehen.

 

Zum Heiraten gehören immer zwei.

Die Anmeldung zur Eheschließung sollte deshalb auch von beiden Verlobten persönlich beantragt werden.

Ihre Partnerin/Ihr Partner kann z. B. aus beruflichen Gründen nicht mitkommen?

Mit einer entsprechenden Vollmacht/Beitrittserklärung können Sie die notwendigen Formalitäten notfalls auch alleine mit uns abwickeln.

Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen unser "Standesamt-Team" nach Terminabstimmung selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Die Beitrittserklärung ist das schriftliche Einverständnis des an der Anmeldung der Eheschließung verhinderten Verlobten. Sie muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.


Anzahl der gestatteten Gäste auf Basis der vorhandenen, maximalen Raumkapazität:  - zuzüglich dem Brautpaar + Standesbeamt*in sind 30 Gäste gestattet

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt stets vom Einzelfall ab.

Ist es für Sie beide die erste Ehe und sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige im Sinne des Grundgesetzes ohne Auslandsbezug, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus, wenn mindestens einer der Verlobten den Wohnsitz in Kaarst hat:

  1. wenn Sie im Inland gemeldet sind, eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung.  Die entfällt bei Wohnsitz in Kaarst.
  2. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  3. wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, Geburtsurkunden der Kinder zzgl. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.
  4. Reisepass oder Personalausweis
  5. Bargeld oder EC/Debit-Karte für die Verwaltungsgebühren
  6. Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie darüber hinaus noch folgenden urkundlichen Nachweis: eine aktuelle beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (nicht älter als 6 Monate).

Für die Anmeldung einer gleichgeschlechtlichen Ehe gelten sinngemäß die oben gemachten Ausführungen.

In folgenden Fällen sollten Sie sich stets persönlich (nach Terminabstimmung) beim Standesamt erkundigen:

  • wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist (mit Auslandsbezug), Nachweis aller Ehen und Auflösungen.
  • wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, (und im Ausland verheiratet, verwitwet oder geschieden wurde) Nachweis aller Ehen und Auflösungen,
  • wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist oder adoptiert wurde.
  • wenn bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der unterschiedlichsten Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine allumfassende Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist.

Stimmen Sie unbedingt einen Beratungstermin ab und dabei erhalten Sie eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.

 

Für die Anmeldung zur Eheschließung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von ca. 100 Euro.

Befreiungen: Ja, bei Vorlage einer ARGE-Bescheinigung

Ermäßigungen: Ja, bei Vorlage einer ARGE-Bescheinigung

WIR SIND FÜR SIE DA!