

heute erhielten wir die Wahlunterlagen zur Bundestagswahl.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen. Private Zustellfirmen ( wie sie die Stadt Kaarst benutzt) müssen Sendungen am gleichen Tag zustellen wie auf dem Brief vermerkt ist.
Wenn diese Firma das nicht kann darf sie diesen Auftrag nicht anmehmen. Es ist ein Verstoß gegen das Beförderungsgesetz.
Wahlbrief 24.08.21 laut Umschlag. Zustellung erst am 27.08.21
"Ein „Beförderungsgesetz“ existiert nach unserer Recherche nicht.
Nach Kenntnisstand des Bereiches 30 regelt der Vertrag der Stadt Kaarst mit der Postcon, dass diese die Postsendungen der Stadt gemäß § 2 Ziffer 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zuzustellen hat, sofern keine Zustellhindernisse (insbesondere: Empfänger unbekannt, Empfänger verzogen, Firma erloschen, usw.) entgegenstehen. Nach § 2 Ziffer 3 S. 1 PUDLV müssen von den an einem Werktag eingelieferten inländischen Briefsendungen – mit Ausnahme der Sendungen, die eine Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück je Einlieferungsvorgang voraussetzen – im Jahresdurchschnitt 80 von Hundert Briefen an dem ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 95 von Hundert Briefen bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert werden. Wenn der Brief im vorliegenden Fall tatsächlich am 24.08. bei der Postcon eingeliefert worden ist, hätte er demnach im Regelfall (zu 95 Prozent) am 26.08. zugestellt werden müssen. Alternativ könnte der Brief aber auch zu den übrigen 5 Prozent der Zustellungen gehören, die nicht innerhalb von zwei Werktagen nach dem Einlieferungstag zugestellt werden müssen.