

Daher ein kurzer Hinweis: Die Stadt Kaarst richtet gerade eine Stelle für einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten ein, der zukünftig diese Problematiken für das gesamte Stadtgebiet im Blick behalten soll. Besonders bei solchen Problemen, die nicht unmittelbar im Aufgabengebiet der Stadt liegen, kann dieser Aufmerksamkeit schaffen und auch größere Problematiken ansprechen. Adressieren Sie daher diese Probleme gerne zukünftig auch an diese Stelle.
1. Gehweg-Beschaffenheit:
Die Stadt Kaarst ist angehalten, im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Neuplanungen die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Hierbei werden ausreichend niveaugleiche Übergänge von Anfang an mit geplant. Aufgrund der Bestandssituation ist ein niveaugleicher Ausbau (von Übergängen) jedoch erst im Rahmen einer Straßensanierung möglich. Lediglich kleinere Einzelmaßnahmen können aufgrund der aktuellen haushälterischen Situation umgesetzt werden.
Die Vielzahl von Grundstückszufahrten lässt vermuten, dass ausreichend Bordsteinabsenkungen zur Verfügung stehen um niveaugleich die Straße zu queren. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle ein Problem sehen, melden Sie sich gerne beim Tiefbauamt der Stadt.
Der Ausbau aller Gehwege als niveaugleiche Führung, ohne separate Trennung der Verkehrsarten ist nach Auskunft des Fachbereiches nicht zielführend. Oftmals ist eine separate Führung notwendig und verkehrsrechtlich erforderlich, um die räumliche Trennung zwischen fließenden und gehenden Verkehr optisch und baulich zu kennzeichnen und um der Sicherheit ausreichend Rechnung zu tragen.
2. In den Gehweg hereinragende Autos:
Der Außendienst des Ordnungsamtes wird sich diesem Problem annehmen und im Rahmen der personellen Möglichkeiten den Bereich verstärkt kontrollieren.
3. Mülltonnen auf Gehweg:
Gemäß der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Kaarst ist ein Abstellen der Tonnen auch auf dem Gehweg zulässig, allerdings nur unmittelbar vor und nach der Leerung und so, dass Vorübergehende nicht gefährdet werden. Die Mülltonnen auf dem Gehweg werden also grundsätzlich geduldet, eine gewisse Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern ist aber erforderlich. Falls Sie eine Stelle benennen können, an der das Problem verstärkt zu trage kommt, kann der Bereich eine Ortsbesichtigung vornehmen. Erstellen Sie dafür gerne kurz eine neue Meldung.
Wir hoffen, Ihrer Anfrage mit diesen Antworten entsprechen zu können.