

In dem Weg liegt auch kein städtischer Abwasserkanal. Somit handelt es sich eigentumsrechtlich um einen privaten Weg und Abwasserkanal mit Straßeneinläufen.
Die Zuständigkeit zum Betrieb des Weges und der Abwasserleitungen (incl. Reinigung der Straßeneinläufe) obliegt dem jeweiligen Eigentümer.
Sollten Sie in Bezug auf Starkregen bzw. Starkregenvorsorge weitere Informationen benötigen, finden Sie diese auf unserer Internetseite: https://www.kaarst.de/bauen-verkehr-und-umwelt/umwelt/starkregen.html.
Bei einem Starkregenereignis kann es trotz fachkompetenter Planung und Vorsorge zu Überflutungen der Straßen und zum Rückstau aus dem Kanal kommen.
Derzeitig befindet sich die ausführliche und individuelle Bürgerberatung durch die Stadt Kaarst zum Thema Starkregen noch im Aufbau. Wir bitten daher noch um etwas Geduld.“