

Auch handelt es sich nicht um Fuß-Radwege, sondern um Wirtschaftswege, Beschildert mit dem Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten), mit dem Zusatz Landwirtschaftlicher Verkehr und Fahrräder frei. Sollte dort ein Straße mit dem Verkehrszeichen 240 ( gemeinsamer Fuß- Radweg) beschildert sein, dürfte dieser nicht von anderen Fahrzeugen genutzt werden.
Bei den zur Zeit bestehenden Witterungsverhältnissen, kann es bei der Bewirtschaftung der Felder auch zu Verschmutzungen kommen. Die Landwirte sind angehalten diese Wege nach Beendigung der Arbeit zu zeitnah reinigen. Der Wirtschaftsweg neben dem Kohlfeld, in der Verlängerung der Ackerstraße wird gereinigt.