Mängel melden an die Stadtverwaltung
Beim Spaziergang auf wilden Müll gestoßen? Ein unschönes Graffiti in einer Unterführung oder ein beschmiertes und dadurch unleserliches Straßenschild entdeckt?
Mit Hilfe dieses Mängelmelders können Sie die Verwaltung ganz einfach über solche und andere Missstände informieren. Durch Klicken auf den am Seitenende befindlichen Button „Mängel melden“ gelangen Sie auf ein Webformular, in welchem Sie Ihr Anliegen beschreiben und, sofern Sie vor Ort ein Foto gemacht haben, dieses auch direkt hochladen können.
Gemeinsam für eine noch schönere und sicherere Stadt Kaarst!
Nicht immer ist eine Mängelmeldung per Internet der geeignete Weg, um einen Mangel schnellstmöglich zu beseitigen.
Bei versehentlich nicht geleerten Mülltonnen empfiehlt sich nach wie vor ein direkter Anruf bei der zuständigen Abfallberatung, Telefon 987-409. So kann oftmals schon für den nächsten Tag eine Leerung veranlasst werden.Bei Schäden durch den Glasfaserausbau kann dieser direkt bei der Deutschen Glasfaser über ein Formular gemeldet werden.
Füllen Sie bitte alle notwendigen Felder aus und laden Sie ein Referenz- und ein Detailbild hoch, um die Schäden der Deutschen Glasfaser zu melden.
Mängel melden
Hier können Sie festgestellte Mängel über ein Webformular an die Stadtverwaltung senden.
Übersicht der Mängelmeldungen


Bekommt die Stadt nicht in die Reihe.
Da würde einfach mal helfen wenn jeden morgen um 9 Uhr das Ordnungsamt hier tätig wäre und für Recht sorgt.
In Büttgen am Rathausplatz klappt das ja auch.
in unregelmäßigen Abständen kontrolliert, so wie alle anderen Parkmöglichkeiten mit
Parkscheibenregelung auch.


Soweit mir bekannt, ist das Parken in Kurven nicht gestattet. Vielleicht könnte hier eine Parkverbot inkl.gestrichelter/durchgezogener Linien Abhilfe schaffen.
Des Weiteren ist in der Orteinfahrt Driesch von Büttgen kommend immer die rechte Seite komplett zugeparkt. Es wäre hier sehr hilfreich wenn dort Parkflächen wie auch im Bereich der Straße Am Duffes Pohl in Holzbüttgen eingezeichnet werden.


Jetzt ist der Teil bei den Hausnummern 17 - 21 leider schon wieder aus 😟











Die Räumgeschwindigkeiten der Fußgänger betragen nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 1,2 m/sec. bis höchstens 1,5 m/sec. Hierbei muss nach den vorerwähnten Richtlinien innerhalb der Grünzeit mindestens die Hälfte der Fahrbahn deutlich berquert sein. Neben der Räumgeschwindigkeit fließen in die Berechnung der LSA-Programmierung noch die Räumzeiten, der Räumweg, die Freigabezeiten und die Zwischenzeiten, also die Zeiten zwischen dem Ende der Freigabezeit eines Verkehrsstromes und Beginn eines anschließend freigegebenen Verkehrsstromes, mit ein.
Insgesamt wird damit das Zusammenspiel der einzelnen Verkehrsströme und Arten je nach Überfahrt (Übergang), Räumen und Einfahrt der folgenden Verkehrsströme berücksichtigt und gesteuert.
Bei einer Straßenbreite der Erftstraße von ca. 9,00 m und einer Mindestgrünzeit von 10 Sekunden legt der Fußgänger, selbst, wenn man den untere Wert von 1,2 m/sec. für die Programmierung zugrunde legt, 12,0 m zurück und hat damit bereits die gesamte Fahrbahnbreite überschritten. Die Grünzeit von 10 Sekunden ist demzufolge entsprechend dem Richtlinien absolut ausreichend. In der angeordneten Planung wurde die Fußgängerräumgeschwindigkeit aufgrund des Schülerverkehrs sogar auf 1,0 m/sec reduziert.Auch bei der reduzierten Geschwindigkeit legt die querende Person 10,00 m zurück und kann die gesamte Fahrbahn innerhalb der Grünphase queren. Die Bemessung der Grünzeiten ist demnach völlig ausreichend und Bedarf keiner Änderung.
Entsprechend den RiLSA muss ein Fußgänger innerhalb der Grünzeit mindestens die Hälfte der Fahrbahn deutlich überquert haben. Demnach können die querenden Personen, auch wenn die Ampel auf Rot umspringt, die Straße dennoch zügig komplett überqueren. Eine zusätzliche Verlängerung der Grünzeit würde die Problematik nicht lösen, da auch dann einzelne Personen, die erst zum Ende der Grünzeit losgehen, dann wieder nicht die Straße innerhalb der Grünphase komplett queren.
Es ist demnach also vielmehr den querenden Personen / Schulkindern das richtige Verhalten zu vermitteln.
An signalisierten Knotenpunkten/Querungsbereichen gilt, wenn die Fußgänger die Freigabe (Grünzeit) erhalten, ist die Fahrbahn zügig und im Ganzen zu queren. Dies gilt auch, wenn die LSA auf Rot umspringt und die Fußgänger erst die Hälfte der Fahrbahn gequert haben. Ein Warten auf der Mittelinsel ist nur dort erforderlich, wo keine LSA den Verkehr regelt.
Kontakt
Frau Mohr
Raum 402
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst