

Bei Fragen zur Sperrgutabfuhr am 20.09.2019 wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung unter der Rufnummer 02131 987 - 409.
Der Firma Schönmackers Umweltdienste liegt eine, von hier ausgestellte, Genehmigung zur Aufstellung von Haltverbotszonen im öffentlichen Verkehrsraum vor. Gemäß den Auflagen dieser Genehmigung sind die Haltverbotsschilder 72 Std. vor Beginn der Maßnahme aufzustellen. Diese "72 Std. Regelung" hat ihren Ursprung in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Eine Regelung, welche 14 Tage Vorlauf benötigt, ist in diesem Zusammenhang unbekannt.