

Die Verwaltung ist bemüht, unter Beachtung der Rechtsgrundlagen allen Belangen Rechnung zu tragen. Dies ist leider nicht immer kompromisslos möglich. Generell ist die Stadt Kaarst bestrebt neue Familien anzusiedeln, mehr Wohnraum zu schaffen und zeitgleich Grün im Stadtbild zu etablieren und neben anderen Umweltbelangen (Dachbegrünung, etc.) auch Vorgärten wieder zu begrünen. Hierzu hat die Stadt Kaarst im vergangenen Jahr einen Wettbewerb durchgeführt, in dem die Umgestaltung von Stein- und Schottergärten in naturnahe Vorgärten prämiert wurden.
Unter Beachtung Ihrer Eingabe werden wir weiterhin bemüht sein, bei Neu- und Umbaumaßnahmen so viel öffentlichen Parkraum wie möglich zu erhalten. Ich muss jedoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass kein privater Anspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Raum besteht. Demnach steht es jedem Bürger/-in frei, die öffentlichen Stellplätze zu nutzen, auch wenn private Stellplätze vorhanden und ggf. ungenutzt sind.