MELDEREGISTERAUSKUNFT
Benötigen Sie die Anschrift einer in Kaarst gemeldeten oder früher einmal gemeldeten Person? Dann können Sie im Bürgerbüro eine einfache Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Ein Auskunftsersuchen kann auch formlos schriftlich gestellt werden (siehe unten unter Formulare).
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro
Hierzu benötigen wir mehrere Identifizierungsmerkmale (zum Beispiel Vornamen, Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, letzte Anschrift und so weiter) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können und dürfen.
Die Stadt Kaarst bietet folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister:
- Sie sprechen persönlich zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro vor. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt bar vor Ort.
- Sie wählen den Postweg und richten Ihre Anfrage an: Stadtverwaltung, Bürgerbüro, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst. Zur Bezahlung der Gebühren überweisen Sie den anfallenden Gebührenbetrag (siehe unten) auf eines der unten stehenden Konten und fügen Ihrer Anfrage den Einzahlungsabschnitt als Zahlungsnachweis bei.
- Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister können nicht erteilt werden.
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher Beantragung: 1 bis 2 Wochen
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
- Aus dem aktuellen Datenbestand je Person 11,00 €
- Aus dem Archiv ( vor 5 Jahren) je Person 11,00 €
- Eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister je Person 15,00 €
- Keine Zahlung per Scheck möglich!
Bank | Kontonummer / IBAN |
Sparkasse Neuss | 200 097 |
Raiffeisenbank Kaarst eG | 6000 291 011 |
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein