Baustelleneinrichtung

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum ist eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, dies gilt auch für eine Baustelleneinrichtungsfläche.
Die Genehmigung kann von Privatpersonen und von Baufirmen beantragt werden.

Voraussetzung ist jedoch eine Sachkunde über die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straße (ZTV-SA).

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beauftragung einer anderen Person ist mittels Vollmacht möglich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Es ist ein schriftlicher Antrag  ca. vier Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, ggfls. Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.

Je nach Art der Arbeiten liegt die Bearbeitungszeit zwischen sieben und circa vierzehn Tagen. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.

Die Festsetzung der Verwaltungsgebühr erfolgt gem. Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Gebühr wird per Rechnung/Erlaubnis- bzw. Gebührenbescheid bezahlt.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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