Behindertenfahrdienst des Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss unterhält im Rahmen der bereitgestellten Mittel als freiwillige soziale Leistung einen Fahrdienst für schwerkörperbehinderte Mitbürger. Mit dem Angebot dieses Fahrdienstes soll insbesondere Rollstuhlfahrern die Möglichkeit der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft eröffnet werden. Hierzu zählen insbesondere Fahrten zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen, Besuch von Verwandten, Freunden sowie Einkaufsfahrten.

Die Benutzung des Fahrdienstes ist beschränkt auf höchstens 4 Fahrten im Monat. Hin- und Rückfahrt gelten als zwei Fahrten.

Anmeldung der Fahrten: Firma Krankenbeförderung West, Tel.: 02161 9908150, Mail: info@kb-west.de

Antragsformulare erhalten Sie bei der Stadt Kaarst, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst, Zimmer 22 a, Tel. 02131 987-273.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Eine vorherige telefonische Beratung ist natürlich möglich.

  • Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss
  • Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind)
  • Anspruchsberechtigte Fahrgäste, die auf eine ständige Begleitung angewiesen sind (Merkzeichen (B oder BN) dürfen pro Teilnehmer höchstens eine Begleitperson mitnehmen

Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl"

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt durch den Rhein-Kreis Neuss (Tel. 02181-601 5035) und erfolgt umgehend nach Eingang des Antrages.

Der Eigenanteil für die Anfahrt beträgt 1,50 € sowie für jeden Beförderungskilometer 0,40 €. Der Höchstanteil beträgt 7,50 €.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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