Berichtigungen von Geburts-, Heirats- oder Sterbeeinträgen

Zuständig für die Berichtigung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeeinträgen ist das Standesamt, das den entsprechenden Eintrag führt.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Beantragung ist formlos möglich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Eintrags
  • Hinreichende Beweise der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
  • Schriftlicher Antrag, unter Angabe des Grundes, von allen Beteiligten unterschrieben
  • Vorlage von Beweisunterlagen
  • Pässe oder Ausweise aller Beteiligter
  • Bei fehlerhafter Schreibweise eines ausländischen Vornamens ist unbedingt eine amtliche Bescheinigung der Heimatbehörde über die fehlerhafte und die richtige Schreibweise vorzulegen (Pass alleine reicht nicht aus)

Aufrund der individuellen Verhältnisse der Beteiligten ist hier eine pauschale Zeitangabe nicht möglich.

  • nach Höhe der Auslagen für eventuell entstandene Gebühren

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

Kontakt