Beschäftigungsausweis

Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihr gesamtes Personal, das auf den städtischen Friedhöfen eingesetzt wird, bei der Friedhofsverwaltung einen Beschäftigtenausweis zu beantragen.
Zulassungskarte und Beschäftigtenausweis sind dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
Sie werden jeweils für zwei Kalenderjahre ausgestellt.

Der Beschäftigungsausweis ist jeweils auf fünf Kalenderjahre befristet und ist als Anlage zur Zulassung einer gewerblichen Tätigkeit beigefügt. Er erlangt seine Gültigkeit durch Ausstellung des Zulassungsbescheides.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht

Beantragung ist formlos möglich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Zulassungskarte des Gewerbetreibenden

Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Mitarbeiters

drei bis fünf Arbeitstage

Für die Genehmigung sind 48,00 Euro zu entrichten. Über diesen Betrag wird ein Gebührenbescheid erstellt.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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