Beurkundung einer Geburt

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird.
Also ist das Standesamt Kaarst für alle im Stadtgebiet geborenen Kinder zuständig.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Das Kind wurde in Kaarst geboren

Sind die Eltern miteinander verheiratet:

  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    oder
  • die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung

Ist die Mutter ledig:

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, werden vom Vater die gleichen Unterlagen benötigt.

  • Zusätzlich eine Fotokopie der Vaterschaftsanerkennung und
  • die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge.

Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
    oder
  • die ausländische Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
    oder
  • die ausländische Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehemannes

Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • Bescheinigungen für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), Kindergeld, Elterngeld und zur Taufe sind gebührenfrei

  • Geburtsurkunde 10,00 Euro

  • Internationale Geburtsurkunde 10,00 Euro

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Ja, bei Vorlage einer ARGE-Bescheinigung

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