BEURKUNDUNG EINES STERBEFALLES

Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich zuallerletzt an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch die traurigen Vorgänge beurkundet werden.

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis,die gewünschten Urkunden und, falls erforderlich, einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

  • In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Alle Personen, die in Kaarst verstorben sind, werden also vom Standesamt Kaarst beurkundet.

Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, so benötigt das Standesamt:

  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis
  • Sterbefallanzeige

Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:

Die/Der Verstorbene war nicht verheiratet

  • Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

Die/Der Verstorbene war verheiratet

  • bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde/Eheurkunde
  • bei Eheschließung ab 01.01.1958 eine Eheurkunde

Die/Der Verstorbene war geschieden oder verwitwet

  • bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
  • bei Eheschließung ab 01.01.1958 eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder Vermerk über den Tod des Ehegatten oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk

Die/Der Verstorbene hatte eine Lebenspartnerschaft begründet, die aufgelöst wurde

  • eine Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Auflösungsurkunde mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist oder
  • Sterbeurkunde des Lebenspartners
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung einer namensrechtlichen Erklärung

Alle Unterlagen sind im Original einzureichen. Handelt es sich um ausländische Urkunden, benötigt das Standesamt zusätzlich eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • Sterbeurkunde 10,00 Euro

  • Internationale Sterbeurkunde 10,00 Euro

  • für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der jeweiligen Gebühr

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

WIR SIND FÜR SIE DA!