Gaststättenangelegenheiten

Bearbeitung von Vorgängen zum Gaststättenrecht, wie zum Beispiel Konzessionen, Sperrzeiten und sonstige Erlaubnisse.

Wenn Sie eine Gaststätte an-, ab- oder ummelden möchten oder sonstige Fragen in Bezug auf den Betrieb einer Gaststätte haben, setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Mitarbeitern des Bereiches Ordnungsangelegenheiten und Bürgerbüro in Verbindung.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Siehe auch Gaststättengewerbe - Einmalige Gestattung (aus besonderem Anlass)

 

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom konkreten Einzelfall, z. B. ob eine bestehende Gaststätte übernommen werden soll oder eine Neueröffnung beabsichtigt ist. Erfragen Sie bitte bei den zuständigen Mitarbeitern was in Ihrem Fall an Unterlagen benötigt wird.

Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Einzelfall bis zu 3 Monaten.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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