GASTSTÄTTENGEWERBE - EINMALIGE GESTATTUNG (AUS BESONDEREM ANLASS)
Eine "Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.
Für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen wird keine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt.
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Siehe auch Gaststättenangelegenheiten
Die Beantragung ist formlos möglich.
Der formlose Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Persönliche Daten des Antragstellers,
- Art, Ort und Datum der Veranstaltung,
- Angaben zur evtl. Musikbeschallung,
- Größe des Saales oder Festzeltes,
- Art der Getränke,
- Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung
Soweit alle Unterlagen vorliegen, kann die Genehmigung teilweise sofort erfolgen.
Für Anfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeitung zur Verfügung.
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein