GEBURTSURKUNDE
Das Standesamt Kaarst stellt eine Geburtsurkunde nur aus, wenn die Geburt (Personenstandsfall) sich in Kaarst ereignet hat.
Sollte sich die Geburt nicht in Kaarst ereignet haben, so ist das jeweilige, zuständige Standesamt am Geburtsort anzufragen.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht eines Berechtigten. Diese sind unter Voraussetzungen genannt.
Beantragung ist formlos möglich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen unser "Standesamt-Team" nach Terminabstimmung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Die Geburtsurkunde kann beantragen:
- die oder der Betroffene selbst
- sein Ehepartner
- Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
- der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann (Nachweispflicht)
- Ausweisdokument
- Ein Nachweis über die Verwandtschaft
oder das rechtliche Interesse, sofern es nicht um das beurkundete Kind handelt.
Das Mitbringen alter Urkunden oder des Stammbuches kann die Bearbeitungszeit verkürzen.
- Bei schriftlicher Beantragung (auch E-Mail, Fax) etwa 1 Woche
- Bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort
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10,00 Euro
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5,00 Euro für jede weitere Geburtsurkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Ja, bei Vorlage einer ARGE Bescheinigung.