Gewerbemeldung bei der Gewerbemeldestelle

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

Gewerbeanmeldung:
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der Gewerbemeldestelle der Stadt Kaarst anzeigen.

Gewerbeummeldung:
Eine Gewerbeummeldung ist nötig, wenn der Betrieb innerhalb der Stadt Kaarst verlegt oder der bisher gemeldete Gewerbegegenstand erweitert oder verändert wird. Eine Ummeldung ist auch bei Änderung des Namens erforderlich.

Gewerbeabmeldung:
Bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse muss das Gewerbe abgemeldet werden.

 

Für zahlreiche Aufgaben im gewerblichen Bereich (beispielsweise Arbeitsschutz, Mutterschutz) sind die früheren Gewerbeaufsichtsämter - heute Dezernate "Arbeitsschutz" und "Arbeitsinspektion" - zuständig. Sie erreichen diese über die Bezirksregierung Düsseldorf.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein ausgefülltes Formular und es genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.

Bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei, ansonsten wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt.

Gewerbe-Service-Portal.NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt in Richtung bürgernahes E-Government. Über das neue „Gewerbe-Service-Portal.NRW“ können Unternehmensgründer ein Gewerbe bequem von zu Hause aus online anmelden. Das Portal steht seit dem 1. Juli 2018 zur Verfügung und wurde von der publicplan GmbH im Auftrag der d-NRW AöR umgesetzt. Mit nur wenigen Klicks lassen sich dort Gewerbeanzeigen mithilfe eines übersichtlichen Online-Formulars an die zuständigen Ordnungsämter übermitteln. Sollten dabei Fragen aufkommen, leistet ein integrierter Chatbot Unterstützung und stellt rund um die Uhr Informationen zur Verfügung.

Gewerbeanmeldung und -ummeldung

  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
     
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
    Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
     
  • Bei juristischen Personen:
    • Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
       
    • Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des vom Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
       
    • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie. Zusätzlich eine Kopie des vom Notar beglaubtigen Gesellschafterbeschlusses über die Sitzverlegung
  • Bei ausländischen juristischen Personen:
    Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
     
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
    Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
     
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
    Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muß genau bezeichnet sein.

Gewerbeabmeldung

Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €

Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaftensind: 33,00 €

Für jeden weiteren getzlicher Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €

Zweitschrift oder Aktivmeldung/Eigenauskunft: 15,00 €

Gewerbeabmeldung: 0,00 €

Bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei, ansonsten wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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