Grubenleerung, Leerung von Fäkalientanks

Abwassersammelgruben

Im Stadtgebiet Kaarst sind derzeit etwa 99,8 Prozent aller bebauten Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Das heißt, diese Grundstücke leiten ihr gesamtes Schmutzwasser und überwiegend auch ihr Niederschlagswasser in die Kanalisation ein. Die restlichen etwa 0,2 Prozent, dies entspricht in etwa 34 Grundstücken, entsorgen ihr Schmutzwasser über private Kleinkläranlagen oder sogenannte wasserdichte Gruben. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, sowie das der öffentlichen Straßenflächen wird vor Ort versickert oder in ein Gewässer eingeleitet.

Bei Grundstücken, die nicht an die Kanalisation angeschlossen werden können und bei denen die "Untere Wasserbehörde" der Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage nicht zustimmt, muss das Abwasser in einer wasserundurchlässige Grube gesammelt und entsorgt werden.

Der Bau einer Sammelgrube muss beim Bereich Tiefbau, Grünentwicklung, Baubetriebshof der Stadt Kaarst beantragt werden. Damit kein Abwasser in das Erdreich und somit in das Grundwasser gelangen kann, ist es erforderlich, die Abwassersammelgruben absolut wasserundurchlässig zu bauen.

Termine zur Entleerung der Gruben können direkt mit der Firma "Hinsen GmbH" unter der Telefonnummer  02102 843277 vereinbart werden.

Kleinkläranlagen

Befindet sich ein Grundstück im sogenannten "abwassertechnischen Außengebiet", das heißt in einem Gebiet in dem der Bau von Kanälen nicht vorgesehen ist, kann nach Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht die Entsorgung über eine Kleinkläranlage erfolgen.

Informationen über Bauart, Bemessungsgröße, Auflagen und Genehmigungen sind bei der "Unteren Wasserbehörde" zu erfahren.

Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb vier Wochen.

 

Kostenerstattung gemäß den vom Rat der Stadt festgelegten Einheitspreisen. Sie sind abhängig von der Grubenart, Kleinkläranlage oder Sammelgrube.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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