Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Die Kolleg*innen der Sozialverwaltung - Abteilung Leistungsgewährung Grundsicherung -  stehen Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung. Die Termine können Sie bei den u. a. Ansprechpartnern vereinbaren.


Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundlage dafür ist das Vierte Kapitel des Zwölften Buches - Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Sie können uns, nach vorheriger Terminabsprache, entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Buchstabenzuordnung A – J: Herr Sprünken

Buchstabenzuordnung K – R: Frau Hübner

Buchstabenzuordnung S – W: Frau Gesch

Buchstabenzuordnung X – Z und Leistungen des BTHG: Frau Siepen

Anspruch haben Personen,
 

  • ab Erreichen der Altergrenze oder
  • ab 18 Jahren, soweit sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
  • sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen können
  • soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Ob und in welcher Höhe Sie Sozialhilfeleistungen erhalten, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder (Bedarfsgemeinschaft)
  • der Höhe der Kosten der Unterkunft
  • der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung
  • der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen Vermögenswerte.
  • Antrag auf Grundsicherungsleistungen
  • Personalausweis oder Pass
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • elektronische Aufenthaltserlaubnis bei Ausländern
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
  • letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
  • Einkommensunterlagen
    z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenmitteilung, Unterhaltszahlungen etc.
  • Vermögensunterlagen, falls vorhanden
    z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief
  • aktuelle Einstufung beim Energielieferanten
  • Jobcenter Einstellungsbescheid, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
  • Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)

Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Fotokopie ein. Die Vorlage von Originaldokumenten ist in der Regel nicht erforderlich.

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

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