GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG
Bei Neubauten wird geprüft, ob die kanal- und straßenmäßige Erschließung als Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung sichergestellt ist.
Für die Errichtung und wesentliche Änderung der Grundstücksentwässerung sowie für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation muss ein Entwässerungsantrag gestellt werden. Ist der Grundstücksanschluss bereits verlegt, wird Ihnen die Lage des Anschlusses an der Grundstücksgrenze angegeben (soweit die Aufmasse vorhanden ist).
Wenn der Anschluss nicht vorhanden ist, muss ein neuer Anschluss auf Kosten des Grundstückseigentümers gegen Vorausleistung an der gewünschten Stelle -soweit dies technisch möglich ist- verlegt werden.
Bei den genannten Kollegen erhalten Sie auch Auskünfte über die Lage und Höhe der öffentlichen Abwasseranlage.
Zur Einhaltung aller erforderlichen Grenzwerte (besonders bei Gewerbebetrieben) verweisen wir auf die Entwässerungssatzung der Stadt Kaarst. Unter Umständen ist der Einbau einer entsprechenden Abwasserbehandlungsanlage notwendig.
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Die Höhe der Kosten ist vom Einzelfall abhängig.